Damit Dir als ehrenamtlichen*r Mitarbeiter*in auf der Freizeit keine zusätzlichen Kosten entstehen, gibt es neben dem Auslagenersatz auch eine Fahrtkostenerstattung.
Da wir uns bemühen unsere Veranstaltungen so günstig wie möglich zu halten, um allen Personen eine Teilnahme zu ermöglichen, haben wir dafür Regeln festgelegt.
Falls du überlegst an einer Veranstaltung nicht teilzunehmen, weil deine Fahrtkosten nicht voll übernommen würden nach unserer Regel, melde dich bei uns!
Grundsätzlich empfehlen wir aus Umweltgründen die Anreise mit dem Zug.
Die Zugfahrtkosten werden so übernommen, dass eine pünktliche Anreise möglich ist. Falls ein ICE-Ticket für die Anreise gebucht werden muss, wird dieses übernommen, wenn es entsprechend früh (spätestens 4 Wochen vor Veranstaltung) und die günstigste Ticket-Art gebucht wurde (Sparpreis/Länderticket/Quer-durchs-Land-Ticket, 2. Klasse).
Weil das etwas verwirrend sein kann auf den ersten Blick, hier ein Beispiel:
Bei Zugreisen durch mehrere Bundesländer ist das Quer-durchs-Land-Ticket das günstigste Nahverkehrsticket. Es kostet 42 Euro (hin und zurück also 84 Euro). In dem Preisrahmen werden Fernverkehrstickets (ICE, IC, EC) also auf jeden Fall von WALTER übernommen, auch wenn sie kurzfristiger als die 4 Wochen gebucht sind.
Hast Du Dich erst kurzfristig angemeldet oder in anderen Sonderfällen können in Absprache mit dem Organisationsteam auch höhere Kosten übernommen werden.
Möchtest Du per Auto anreisen, werden Dir dafür die Kosten in Höhe des günstigsten Zugtickets für deinen Weg (siehe oben) erstattet. Wenn ihr zu mehreren Leuten in einem Auto anreist erhöht sich die Erstattung um die weiteren Mitreisenden (Logik des Länder-Ticket).
Wenn Dein Auto auf der Freizeit benötigt wird, also vom Organisationsteam angefragt wurde, werden Deine vollen Kosten in Höhe von 0,30€/km erstattet.
Flugreisen werden nicht erstattet.
Wenn Du Fragen hast oder Unklarheiten bestehen, wende Dich an das Organisationsteam Deiner Freizeit oder an info (at) walter-ev.de.